Die Nutzung des Schützenhauses und des Außengeländes sind anzumelden:
Die Kontaktperson ist:
Nutzung des Schützenhauses
Es stehen max. 50 Sitzplätze zur Verfügung. Soll ein Buffet aufgebaut werden, entfallen die Sitzplätze des Thekenraumes.
Nutzung des Schützenhauses durch Mitglieder der SGO
Die Nutzung des Schützenhauses durch Mitglieder ist nur gestattet wenn das Mitglied in eigenem Auftrag handelt. Eine Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Das Mitglied haftet bei Zuwiderhandlung für alle Schäden die dadurch entstanden sind.
Die Nutzung des Schützenhauses beträgt pauschal 50,–€.
Die Nutzung des Außengeländes einschließlich Grillplatz beträgt 20,–€.
Die Getränke sind von der SGO zu beziehen.
Die Nutzung der Feuerschale ist ausschließlich auf den Rasengittersteinen der Bogenabschussbasis erlaubt. Nach der Nutzung der Feuerschale ist die noch vorhandene Glut mit Wasser abzulöschen. Die Feuerschale ist spätestens zum nächsten Trainingstermin zu reinigen und hochkannt an den Aufbewahrungsort zurück zu stellen.